Buch lesen Die Übertragung von Eigentum an beweglichen Sachen. Deutsches und niederländisches Recht im Vergleich
Beschreibung Die Übertragung von Eigentum an beweglichen Sachen. Deutsches und niederländisches Recht im Vergleich
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,3, Universität Siegen, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll das Verfahren der rechtsgeschäftlichen Eigentumsübertragung der deutschen und niederländischen Rechtsordnung erörtert und verglichen werden. Im Vordergrund stehen dabei die einzelnen Grundvoraussetzungen für den Eigentumsübergang an Mobiliarsachen. In diesem Zusammenhang wird detailliert auf die Gründe, Folgen und Auswirkungen der unterschiedlichen Grundsätze, d.h. Abstraktions-, Trennungs- und Kausalprinzip, eingegangen. Abweichungen von den Grundvoraussetzungen wie mögliche Alternativen im Rahmen der Besitzverschaffung (Übergabesurrogate) und Fragen des gutgläubigen Erwerbs werden herausgearbeitet und innerhalb dieser Prinzipien eingeordnet.Im vierten Teil wird die Thematik der Rückabwicklung einer Eigentumsübertragung beleuchtet. Hier weist die niederländische Rechtsordnung ein zusätzliches Instrument, das „reclamerecht“, auf, das auf Grund seiner dinglichen Wirkung kein Gegenstück im BGB kennt. Die Rechtsvergleichung wird in die einzelnen Abschnitte inzidiert. Große Teile dieses Rechtsgebietes entsprechen sich in Burgerlijk Wetboek und BGB, wie bspw. das grundsätzliche Traditionsprinzip sowie die Abweichung davon im Rahmen der Übergabesurrogate und eine Trennung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft.Deshalb werden auch tiefer liegende Unterschiede aufgezeigt und eklatantere Abweichungen ausführlich behandelt. Dabei werden die einzelnen Ergebnisse regelmäßig auf die Funktionsweise und Effekte von Abstraktions- bzw. Kausalprinzip zurückgeführt. Kritik an den einzelnen Prinzipien durch Autoren beider Länder wird aufgezeigt und diskutiert.
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Die Übertragung von Eigentum an beweglichen Sachen - GRIN ~ Die Übertragung von Eigentum an beweglichen Sachen. Deutsches und niederländisches Recht im Vergleich Hochschule Universität Siegen Note 1,3 Autor Jonas Lehmann (Autor) Jahr 2006 Seiten 27 Katalognummer V57191 ISBN (eBook) 9783638517096 ISBN (Buch) 9783638665193 Dateigröße 534 KB Sprache Deutsch Anmerkungen
Die Übertragung von Eigentum an beweglichen Sachen ~ Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie Handels-, Wirtschaftsrecht Steuern Arbeits-, Sozialrecht Internationales Recht, Ausländisches Recht Sonstiges
Die Übertragung von Eigentum an beweglichen Sachen ~ Die Übertragung von Eigentum an beweglichen Sachen. Deutsches und niederländisches Recht im Vergleich: : Lehmann, Jonas: Bücher
Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen ~ Nach § 1006 wird grundsätzlich vermutet, dass der Besitzer einer beweglichen Sache deren Eigentümer ist. Wie der Vergleich der unterschiedlichen Gutglaubenserwerbstatbestände der §§ 932 ff. aber zeigt, reicht für den gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten die Besitzlage beim Veräußerer allein nicht aus.
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Eigentumsübertragung - Jura Individuell ~ Die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen ist in den §§ 929 ff. BGB geregelt. Die Eigentumsübertragung – auch Übereignung genannt – erfolgt dabei immer nach dem gleichen Muster: Veräußerer und Erwerber einigen sich und der Veräußerer übergibt den zu veräußernden Gegenstand. Ggf. ist die Übergabe auch entbehrlich oder wird durch ein Surrogat .
Eigentumsübertragung / Erbrecht heute ~ Als Eigentümer einer Sache verfügt man über ein umfangreiches Herrschaftsrecht an einer Sache. Das in Artikel 14 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zugesicherte Eigentumsrecht beinhaltet verschiedene Rechte. Gemäß § 903 BGB ist der Eigentümer einer Sache befugt, mit dieser nach eigenem Ermessen zu verfahren. Lediglich die Gesetzgebung sowie Rechte Dritter setzen dem .
Eigentumserwerb an beweglichen Sachen - einfache ~ Bei beweglichen Sachen kann ein Dritter, also auch der Käufer, nicht immer über die Berechtigung des Veräußerers gesicherte Erkenntnisse aufweisen. Schon gar nicht, ob in der „Eigentümerkette“ von vorher Mängel bestanden haben. Darum muss hier ein Interessensausgleich durchgeführt werden.Das ist auch deshalb wichtig, weil dingliche Rechte auch in der Zukunft immer wieder übertragen .
Eigentumsübertragung, bewegliche u. unbewegliche Sachen ~ Rechtsgrundlage im BGB, genauer gesagt im Dritten Buch des BGB, und das Dritte Buch des BGB ist das Sachenrecht.Hier geht es um die Rechte an Sachen. Und genau da sind wir. Wir unterscheiden bewegliche Sachen, und wir unterscheiden unbewegliche Sachen.. Eigentumsübertragung (Eigentumsübertragung, bewegliche u. unbewegliche Sachen)
Eigentumsübertragung - Was gibt es dabei zu beachten? ~ Das Eigentum an einer Immobilie wird dagegen erst durch den Eintrag ins Grundbuch übertragen. Damit der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen muss die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt ausdrücklich beantragt werden. Der Antrag kann von den Beteiligten persönlich abgegeben werden oder in deren Auftrag durch einen Notar .
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Eigentumsübertragung bewegliche Sachen › Kaufvertrag ~ Die Pflicht des Verkäufers besteht nicht nur in der Übergabe der beweglichen Sache, also der Verschaffung der faktischen Herrschaft an der Kaufsache, er muss dem Käufer auch das unbelastete Eigentum an der gekauften Sache übertragen:. Grundlagen. OR 184; ZGB 714 ff. Eigentumsübertragung. Bei Besitzesübertragung mit Übergabe der Kaufsache. Bei beweglichen Sachen (Fahrniskauf) führt die .
§ 929 BGB Einigung und Übergabe - dejure ~ 1Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. 2Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.
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Die Übereignung beweglicher Sachen durch den Berechtigten ~ Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist danach erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Aus § 929 S. 1 BGB ergeben sich drei Tatbestandsvoraussetzungen: Dingliche Einigung; Übergabe; Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe; Da die §§ 932 ff. BGB den Erwerb des Eigentums vom .
Unter welchen Voraussetzungen erwirbt man Eigentum an Sachen? ~ Es besteht der Grundsatz, dass niemand mehr Rechte übertragen kann, als er selbst hat. Fehlt die Berechtigung des Vormannes kommt allenfalls nur ein gutgläubiger Erwerb in Betracht. Als Eigentumserwerbsarten kommen in Betracht: Erwerb beweglicher oder unbeweglicher körperlicher Sachen, Erwerb von unkörperlichen Sachen (Forderungen), durch Zueignung, durch natürlichen und künstlichen .
Eigentumserwerb an beweglichen Sachen - Exkurs - Jura Online ~ Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums. § 946 BGB Wird eine bewegliche Sache mit einem Grundstück dergestalt verbunden, dass sie wesentlicher .
Unternehmenswelt Magazin ~ Bei einer Eigentumsübertragung wird das Eigentum an einer Sache von einer Person auf eine andere Person übertragen. Meist wird in diesem Fall auch von einer Übereignung gesprochen. Eine Eigentumsübertragung kann an beweglichen Gütern, aber auch an unbeweglichen Sachen erfolgen.. Bei einer Eigentumsübertragung von beweglichen Sachen, sind eine Einigung und eine Übergabe unerlässlich.
Der Eigentumsvorbehalt - Sachenrecht 3 - juracademy ~ Mit dem Eigentumsvorbehalt haben wir uns bereits im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen ausführlich beschäftigt. Skript „Sachenrecht II“ unter Rn. 145 ff. Hinweis. Hier klicken zum Ausklappen. Da die Auflassung nach § 925 Abs. 2 bedingungsfeindlich ist, kann es bei der Veräußerung von Immobilien keinen Eigentumsvorbehalt geben. Wir können uns hier .
Eigentum / bpb ~ Begrifflich ist das Eigentum das umfassendste Recht zu tatsächlicher und rechtlicher Nutzung, das die Rechtsordnung in Bezug auf bewegliche und unbewegliche Sachen zulässt; es ist ferner formaler Zuordnungsbegriff im Verhältnis von Rechtsgut und Rechtsträger. Hierin unterscheidet sich in Abweichung vom normalen Sprachgebrauch das E. vom Besitz, der lediglich die rein tatsächliche .
Sicherungsübereignung • Definition / Gabler Wirtschaftslexikon ~ 1. Begriff: Verträge, durch die der Schuldner dem Gläubiger zur Sicherung einer Schuld das Eigentum an einer beweglichen Sache oder an einer Sachgesamtheit (z.B. Warenlager) mittels Besitzkonstituts (§§ 929 S. 1, 930 BGB) überträgt mit der Verpflichtung zur Rückübertragung, sobald die Schuld getilgt ist, oder mit der Vereinbarung, dass das Eigentum nach Erfüllung der Schuld von selbst .
Eigentumserwerb an unbeweglichen Sachen, §§ 873, 925 BGB ~ Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.
Sachenrecht (Deutschland) – Wikipedia ~ Dazu gehören bewegliche Sachen , unbewegliche Sachen (Grundstücke) sowie grundstücksgleiche Rechte, als Rechte aber auch beispielsweise der Nießbrauch und das Pfandrecht (vergleiche BGB und BGB). Das Sachenrecht ist in Deutschland im dritten Buch (§ bis ) des BGB kodifiziert.